
Einreisebestimmungen für Griechenland
Griechenland ist Mitglied der Europäischen Union und Unterzeichner des Schengener Abkommens, das allen Bürgern der Staatengemeinschaft uneingeschränkte Reisefreiheit garantiert. Für deutsche Staatsangehörige ist die Einreise nach Griechenland unkompliziert. Ein Visum wird nicht benötigt.
Die Einreise nach Griechenland ist mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass möglich. Auch ein vorläufiger Reisepass und/oder Personalausweis berechtigen zur Einreise in das südeuropäische Land. Grundsätzlich dürfen die Ausweisdokumente seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Kinder benötigen einen separaten Kinderreisepass. Der Eintrag in die Reisedokumente der Eltern reicht nicht mehr aus.
Einreise mit dem eigenen Kfz
Wer mit dem eigenen Fahrzeug zu einem Ferienhaus Urlaub in Griechenland anreist, muss sich im Vorfeld mit den Einreisebestimmungen der Transitländer vertraut machen. In Abhängigkeit von der Routenplanung führt die Strecke unter Umständen durch Nicht-EU-Mitgliedsländer wie Albanien, Montenegro oder Nordmazedonien. In Griechenland müssen Sie die Regeln für den Betrieb eines in Deutschland zugelassenen Kfz beachten. Ihren Pkw dürfen Sie maximal für einen Zeitraum von sechs Monaten innerhalb des Landes fahren. Diese Regelung bezieht sich auf eine Zeitspanne von 12 Monaten und bedeutet entweder durchgehender Betrieb oder aufgeteilt auf mehrere Aufenthalte. Bei einer Nichtbeachtung dieser Vorschrift droht eine Stilllegung das Fahrzeugs.
Einreise mit Haustieren
Die Einreisebestimmungen für Haustiere sind EU-weit einheitlich geregelt. Das wichtigste Dokument ist der EU-Heimtierausweis. Er muss zwingend mitgeführt werden, unabhängig davon, ob die Anreise auf dem Land- oder Luftweg erfolgt. In dem Ausweis muss das Datum der letzten Tollwutschutzimpfung vermerkt sein. Darüber hinaus muss der tierische Begleiter über einen implantierten Mikrochip zweifelsfrei identifiziert werden können. Wenn Sie einen Hund in den Urlaub in einem Ferienhaus in Griechenland mitnehmen, empfiehlt es sich, den Vierbeiner zusätzlich mit einem Adressanhänger auszustatten, auf dem Sie eine gültige Telefonnummer vermerken.
Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Griechenland
Obwohl Griechenland Mitglied der Europäischen Union ist, werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt, bei denen die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen überprüft wird. Unter anderem ist es Reisenden untersagt, als Rauschgift eingestufte Substanzen einzuführen. Selbst der Besitz kleinster Mengen für den Eigenbedarf wird strafrechtlich verfolgt. Das Gleiche gilt für Waffen wie Messer mit langer Klinge, Schwerter oder Säbel. Auch der Besitz von Pfefferspray, das in Deutschland freiverkäuflich im Handel erhältlich ist, ist in Griechenland verboten. Wer mit einem derartigen Verteidigungsspray erwischt wird, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Griechenland ist ein geschichtsträchtiges Land mit zahlreichen archäologisch bedeutsamen Fundstätten. Streng verboten ist die Ausfuhr archäologischer Gegenstände. Bei Zuwiderhandlungen drohen drakonische Strafen. Das bezieht sich nicht nur auf historische Artefakte und Fundstücke, sondern beginnt bereits bei der Mitnahme von Steinen. Antiquitäten dürfen Sie nur mit einer Genehmigung des Kultusministeriums erwerben und ausführen.
Impfschutz bei der Einreise
Für Griechenland sind keine Schutzimpfungen vorgeschrieben, allerdings werden die Standardimpfungen gegen Keuchhusten, Wundstarrkrampf, Kinderlähmung und Diphtherie allen Reisenden empfohlen. Empfohlen wird darüber hinaus eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A und bei einem Langzeitaufenthalt gegen Hepatitis B und FMSE. Das Risiko, an einer durch Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken, stufen Mediziner zwar als gering ein, doch besonders in vegetationsreichen Regionen im Norden Griechenlands besteht eine latente Infektionsgefahr. Zu einer sorgfältigen Reisevorbereitung gehört darüber hinaus der Abschluss einer Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung für die Dauer des Aufenthaltes in Griechenland.